Live the Spirit of Musik

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Gebühren und AGB

Der Energieausgleich in Form der Unterrichtsgebühren ist abhäng von der gewählten Unterrichtszeit und wird vor Vertragsabschluss festgelegt. Die Gebührenliste kann in der Theaterschule eingesehen werden. Verbindlich sind die individuell vertraglich vereinbarten Gebühren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Theaterschule Freiberg

Stand: 01.08.2023

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Theaterschule Freiberg und dem Schüler*innen bzw. den gesetzlichen Vertreter*innen.
  2. Rechtsverhältnis
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Schule und den Schüler*innen sind privatrechtlicher Natur. Die AGB werden durch Abschluss der Unterrichtsvereinbarung wirksam und können jederzeit in der Theaterschule und/oder auf deren Webseite www.theaterschule-freiberg.de eingesehen werden.
  3. An- und Abmeldungen
    Die Anmeldung erfolgt durch die Unterrichtsvereinbarung. Diese wird bei Minderjährigen durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen mit der Unterschrift rechtsgültig. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Eine Anmeldung ist monatlich möglich. Eine Kündigung hat schriftlich mindestens 4 Wochen vor folgenden Terminen zu erfolgen: 31. August; 28. Februar. Bei Neuverträgen ist eine Kündigung nach dem ersten Unterrichtsmonat möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten:
    Theaterschule Freiberg, Bahnhofstraße 34, 09599 Freiberg.
    Das Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar und entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum Vertragsende. Ausnahmekündigungen nach Vereinbarungen bleiben davon unberührt. Veranstaltungen und Kurse mit Anmeldefristen unterliegen den jeweiligen Bestimmungen, welche bei Buchung eingesehen werden können. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Theaterschule besteht nicht. Die Theaterschule behält sich ein fristloses Kündigungsrecht aus künstlerischen Gründen vor. In diesem Fall werden noch nicht in Anspruch genommene und bezahlte Leistungen rückerstattet.
  4. Umfang der Leistungen
    Die Theaterschule verpflichtet sich, den Schüler*innen regelmäßig nach dem in der Unterrichtsvereinbarung beschriebenen Unterrichtseinheiten Unterricht in dem jeweiligen Schulungsbereich zu erteilen. Der Unterricht findet wöchentlich, wenn nicht anders vereinbart, laut festgelegter Unterrichtszeit statt. Onlineunterricht kann bei Bedarf in Ausnahmefällen gehalten werden. Fächerübergreifender Unterricht ist möglich. Die gebuchte Unterrichtszeit ist übertragbar. Geschwisterkinder erhalten einen individuell vereinbarten Rabatt. Stunden, die durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche Ausnahmesituation versäumt werden, können nicht nachgeholt werden (Ausnahmeregelung nur nach Absprache). Fehlstunden seitens der Lehrer werden nach Absprache nachgeholt. Bei längerfristig geplanter Abwesenheit innerhalb eines Kurses kann die jeweilige Kursunterrichtsgebühr nach Absprache angepasst werden.
    Die Ferienzeiten der Theaterschule Freiberg entsprechen den amtlichen Schulferien des Freistaats Sachsen. Zu diesen Zeiten sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Unser Honorar ist über das gesamte Jahr nach Unterrichtseinheiten kalkuliert, so dass auch während der Ferienzeiten die Unterrichtsgebühr zu entrichten ist. Bei Unterrichtsausfall in Folge höherer Gewalt wird die Unterrichtsgebühr anteilig in Höhe von 20 Prozent einbehalten.
    Die Schüler*innen verpflichten sich, die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln. Für Verlust und Beschädigung haften die Schüler*innen bzw. die gesetzlichen Vertreter*innen in vollem Umfang.
  5. Gebühren
    Der Besuch der Theaterschule ist gebührenpflichtig. Grundlage zur Entrichtung ist die Gebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche aus der Unterrichtsvereinbarung hervor geht. Die Gebühren sind wie in der Unterrichtsvereinbarung festgelegt zu zahlen.
  6. Bild- und Tondokument
    Die Veröffentlichung von Bild- und Tondokumenten, welche im Rahmen des Unterrichts oder anderen Veranstaltungen der Theaterschule entstanden sind, dürfen ausschließlich von der Theaterschule durchgeführt bzw. genutzt werden. Die Rechte an allen Aufnahmen auch privater Natur verbleiben bei der Schule. Aufnahmen dürfen ohne Zustimmung der Schulleitung nicht weitergegeben bzw. öffentlich gezeigt werden. Die Theaterschule hat das Recht, alle o.a. Bild- und Tondokumente zu veröffentlichen.
  7. Gerichtsstand und Inkrafttreten
    Der Gerichtsstand ist Freiberg/Sachsen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.08.2023 in Kraft.
  8. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung des Vertrages am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.